Islamische Theologie


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Krankmeldungen von Studierenden des IIT

Es ist nicht auszuschließen, dass man im Verlauf des Studiums und vor allem in der Prüfungszeit krank wird. In solchen Fällen gibt es einige prüfungsrelevante Hinweise, die das Verhalten der Studierenden bei Klausuren, Hausarbeiten und mündlichen Prüfungen regeln und die unbedingt zu beachten sind:

  • Bei krankheitsbedingter Verhinderung können Sie von der Klausuranmeldung zurücktreten. Hierzu reichen Sie bitte ein ärztliches Attest mit dem entsprechenden Formblatt: „Formular über die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit“ unter Angabe der Klausur, Matrikelnummer, Prüfer und des Prüfungsdatums beim Prüfungsamt des Fachbereichs 3 (Heger-Tor Wall 9) ein.

  • Der Prüfer ist umgehend mit Angabe der Prüfungs- und Matrikelnummer per E-Mail zu informieren.

  • Das ärztliche Attest sollte bis eine Woche (7 Werktage) nach der Klausur oder mündlichen Prüfung eingereicht werden. Sollten Sie längerfristig erkrankt sein, teilen Sie dieses dem Prüfungsamt umgehend durch Vorlage eines ärztlichen Attests und dem Formblatt „Formular über die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit“ mit.

  • Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten/Referaten ist um den Zeitraum der Erkrankung möglich.

  • Abmeldungen über OPIuM sind bis eine Woche (7 Tage) vor einer Prüfung möglich. Diese bedürfen keines ärztlichen Attests.

Eine Zurkenntnisnahme der "Hinweise zum Prüfungsrücktritt oder -abbruch bzw. bei nicht fristgerechter Erbringung einer Prüfungsleistung nach APO" ist dringend empfohlen.